Markschrift-Herold

Price: 31,90 CHF
TVA incluse · hors livraison
+3 points Mightium
Product availability: Livraison sous 15 jours ouvrables (sous réserve de disponibilité chez le distributeur)
Livraison sous 15 jours ouvrables (sous réserve de disponibilité chez le distributeur)
Livraison sous 15 jours ouvrables (sous réserve de disponibilité chez le distributeur) Sur commande
Retrait Rue de Bourg 43 Prêt en 2h
Livraison Suisse Offerte dès CHF 69.–
Paiement : VISA TWINT PostFinance Virement bancaire
Teilen

Beschreibung

Markschrift-Herolde: Unheimliche Botschafter der Vampirischen Höfe

Die Markschrift-Herolde sind die erhabenen Gesandten ihrer vampirischen Meister, die dazu bestimmt sind, blutige Gaben und ansteckende Wahnvorstellungen als Bittschriften an die Anführer anderer Nationen zu überbringen. Diese diplomatischen Missionen sind nicht nur ein Ausdruck von Macht, sondern verbreiten auch Ushorans Fluch in den Reichen, was zu Vernichtung und Wahnsinn führt.

Details des Markschrift-Herold Bausatzes

Mit diesem mehrteiligen Kunststoffbausatz kannst du einen Markschrift-Herold erschaffen, einen gespenstischen Abgesandten der Leichenfresserhöfe. Diese bedrohliche Figur ist mit einer Knochensense ausgestattet, die mit grausigen Erinnerungsstücken behangen ist, welche der Herold auf seinen Reisen durch die Reiche sammelt. Der Bausatz enthält 9 Kunststoffkomponenten und eine 32 mm Citadel-Rundbase. Beachte, dass diese Miniatur unbemalt ist und zusammengebaut werden muss - wir empfehlen die Verwendung von Citadel-Kunststoffkleber und Citadel-Colour-Farben für die beste Darstellung.

Entdecke die faszinierende Welt der Figurine Warhammer Age of Sigmar und erweitere deine Sammlung mit dieser einzigartigen Figur. Ideal für Wargaming und Wargame Spiele, bietet diese Figur sowohl Sammlern als auch Spielern die Möglichkeit, ihre Armeen mit einem unvergesslichen Charakter zu bereichern.

Caractéristiques
DeathFlesh-eater Courts

Avis clients

Kommentare (0)

Aktuell keine Kunden-Kommentare

Vous aimerez aussi

Lade ...
Zum Seitenanfang